Beratungsstelle zu Mutter-Kind-Kuren und Müttergenesungskuren
Ansprechpartnerin
Frau
Yvonne König
Tel: 0361 744399-45
Fax: 0361 744399-49
yvonne.koenig@drk-thueringen.de
Ihr Arzt oder eine gute Freundin hat Ihnen geraten eine Mutter/Vater-Kind-Kur durchzuführen? Sie wissen nicht, was auf Sie zukommt und brauchen Hilfe beim Beantragen?
Ich empfehle Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch mit mir. Ich helfe Ihnen mit fachlicher und sozialer Kompetenz, überregional und kostenlos.
Lassen Sie sich von mir oder in einer der zahlreichen Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes VOR dem Gang zum Hausarzt beraten, das zahlt sich aus!
Wenn Sie meine Beratung in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie einen kurzfristigen Beratungstermin mit mir.
Wir klären,
- welche Kurform die für Sie beste ist und ob die Krankenkasse oder der Rentenversicherer für Ihr Anliegen zuständig ist.
- welche gesundheitlichen Störungen bei Ihnen und Ihren Kindern vorliegen.
- welche belastenden Faktoren in Ihrem Leben zur Kurbedürftigkeit führen.
- welche Therapieangebote und Ausstattungsmerkmale in der Mutter-Kind-Klinik vorhanden sein müssen.
- welche Hilfen es seitens der Krankenkassen gibt, um Sie in Ihrem Vorhaben zu unterstützen.
Ich informiere Sie über die Abläufe einer Mutter/Vater-Kind-Kur, die Anforderungen an die Kurteilnehmer, Kosten für Fahrten zum Kurort und ähnliches.
Während des persönlichen Beratungsgespräches nutzen wir ein MUSTER des Formulars 64 zur Beantragung der Vorsorgemaßnahme für Mutter und Kind nach § 24 SGB V (Musterformular 64 zum Download)
Anhand dieses Formulars bereiten wir Ihr Arztgespräch vor, indem wir Ihre gesundheitlichen Probleme auflisten, Ihre familiären, beruflichen und sonstigen Belastungen und deren Intensität beschreiben sowie den Zusammenhang mit Ihrer Rolle als Mutter/Vater in der Familie aufzeigen.
Für die Beantragung der Vorsorgemaßnahme für Mutter/Vater und Kind benötigen Sie das ORIGINAL Formular 64 (SGB V), und das hat nur Ihr Hausarzt auf seinem PC! Das heißt, nach der Beratung und gern auch Ihrer schriftlichen Vorbereitung auf das Arztgespräch wenden Sie sich an Ihren Hausarzt und bitten ihn, das Formular 64 nach Ihren Vorgaben auszufüllen und es Ihnen anschließend wieder zurückzugeben.
An Ihr Antragsformular können Sie das Formular anhängen, auf dem Sie Ihre Wunschklinik benennen.
(Antragsformular ohne Kliniknennung zum Download, PDF 106 KB)
Erstellen Sie für sich eine Kopie von beidem und schicken Sie die Originale an Ihre Krankenkasse zur Bearbeitung und Bewilligung.
Liegt bei Ihrem Kind eine Behandlungsbedürftigkeit vor, die für die Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme relevant ist, kann Ihr Kinderarzt das Formular 65 ausfüllen und Sie ergänzen damit Ihren eigenen Antrag.
Unter www.muettergenesungswerk.de und Kliniksuche können Sie sich die in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände befindlichen Mutter-Kind-Kurkliniken anschauen und eine Vorauswahl „Ihrer“ Kurklinik treffen.
Ich helfe Ihnen gerne, wenn die Krankenkasse die Kurmaßnahme abgelehnt haben sollte, mit einem Widerspruch gegen den Bescheid. Setzen Sie sich dazu mit mir in Verbindung und halten dabei die Widerspruchsfrist von 4 Wochen unbedingt ein.
Sie erreichen mich:
Mo. – Do. von 8.00 bis 15.00 Uhr
Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr
Yvonne König
DRK-Landesverband Thüringen e. V.
Heinrich-Heine-Str. 3
99096 Erfurt
Tel.: 0361 - 744399-45
Fax: 0361 - 744399-49
E-Mail: yvonne.koenig(at)drk-thueringen.de