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Der Antrag

Ansprechpartnerin für Kurberatung und -vermittlung: Yvonne König

Ansprechpartnerin

Frau
Yvonne König

Tel: 0361 744399-45
Fax: 0361 744399-49
yvonne.koenig@drk-thueringen.de

Für die Beantragung Ihrer Mutter/Vater-Kind-Kur benötigen Sie das Formular 64.

Sie können es weder bei mir noch bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Ich kann Ihnen während der Beratung am Musterexemplar erläutern, welche Auskünfte von Ihnen durch die Krankenkasse erwartet werden, damit der Antrag zur Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur führt. Gut beratene Frauen/Männer haben die besseren Chancen auf ein intensives Arztgespräch und ein gut ausgefülltes Formular 64. Dieses aussagekräftige Attest ist die Grundvoraussetzung für eine Kostenzusage Ihrer Krankenkasse. Die Gültigkeit des ärztlichen Attestes ist auf 6 Monate begrenzt, gehen Sie also erst zum Arzt, wenn Sie die geplante Kur in näherer Zukunft antreten wollen.

Das Original-Formular 64 hat jeder Hausarzt auf seinem Computer.

Bei Mutter/Vater-Kind-Kuren muss die Mutter/der Vater in jedem Fall kurbedürftig sein. Das mitreisende Kind kann als gesundes Begleitkind mit der Mutter/des Vaters mitfahren. Benötigt das Kind ebenfalls Behandlungen während der Kurmaßnahme, beschreibt der Kinderarzt auf dem Formular 65, welche Indikationen behandlungsbedürftig sind. Die Altersbegrenzung zur Aufnahme von Kindern liegt seitens der Krankenkassen bei 12 Jahren. Ausnahmen erfragen Sie bitte bei mir.

Der Kurantrag für eine Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme beinhaltet:

  • Formular 64 für die Mutter/Vater: Verordnung von medizinischer Vorsorge
  • Formular 65 fürs Kind
  • Ihr formloses Anschreiben an die Krankenkasse mit dem Antrag auf Gewährung der Vorsorgeleistung