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Mit oder ohne Kind?

Ansprechpartnerin für Kurberatung und -vermittlung: Yvonne König

Ansprechpartnerin

Frau
Yvonne König

Tel: 0361 744399-45
Fax: 0361 744399-49
yvonne.koenig@drk-thueringen.de

Das Müttergenesungswerk unterscheidet zwischen

  • Müttergenesungskuren und
  • Mutter-Kind-Kuren

Wenn eine Frau Mehrfachbelastungen ausgesetzt ist, die sich aus ihrer Familienverantwortung ergeben und sich daraus Gesundheitsprobleme entwickeln, kann eine Müttergenesungskur helfen. Im Idealfall tritt die Mutter ihre Kur allein an und erholt sich frei von jeder Alltagsbelastung.

Bei Bedarf berate ich Sie, wie die Versorgung der Familie während der Abwesenheit der Mutter durch eine Haushaltshilfe organisiert werden kann. Wenn in der Familie ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, kann die jeweilige Krankenkasse die Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen. Es ist unerheblich, ob es sich bei dem im Haushalt lebenden Kind um ein leibliches, ein Stief-, Pflege- oder Adoptivkind handelt.     
Foto: DRK-Landesverband Thüringen

Werden die Kinder vom Vater oder Verwandten versorgt, wird keine Haushaltshilfe gewährt. Fragen Sie in diesem Fall Ihre Krankenkasse, ob sie anteilig Lohn- bzw. Gehaltsersatz zahlt, wenn aus diesem Grund unbezahlter Urlaub genommen werden muss.

Können die Kinder während der Kur aber nicht von Angehörigen betreut werden,

  • weil sie wegen ihres jungen Alters nicht von der Mutter getrennt werden sollten,
  • weil niemand ihre Versorgung übernehmen kann
  • weil das Kind selbst behandlungsbedürftig ist,

besteht die Möglichkeit, mit den Kindern gemeinsam zur Mutter-Kind-Kur zu fahren.

Für Väter gibt es entsprechende Vater-Kind-Kuren, da immer mehr Väter ihren Kindern und der Partnerschaft gerecht werden und im Berufsleben alle Erwartungen erfüllen. Diese Belastungen können zum Dauerstress werden und gesundheitliche Probleme zur Folge haben.